Mutterschafts-Richtlinien: klarstellende Anpassung zum Regelungsumfang
Frauen haben „während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung den grundsätzlichen Anspruch auf ärztliche Betreuung sowie auf Hebammenhilfe einschließlich der Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge.” (Sozialgesetzbuch § 24d SGB V)
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