Ultraschall: Kurz-Info für Arzt- und Hebammenpraxis

Ab 31.12. 2020 wird die Anwendung von Ultraschall in der Schwangerschaft neu geregelt.

Die Anwendung von Ultraschall unterliegt ab diesem Tag strengen Regeln, denn: Ultraschall ist keine Vorsorge.
Worauf von Elternseite und von Seiten der Fachpersonen zu achten ist, hat Greenbirth e.V. zusammengestellt.

Das Ziel der Gesetzgebung ist der Schutz ungeborener Kinder. Warum erforderlich wurde, dass der Gesetzgeber einschreiten musste und weitere informationen finden sich hier.