Nach geltender Rechtslage ist in Deutschland die Eizellspende verboten.
Das sogenannte Embryonenschutzgesetz stellt auch die Leihmutterschaft in Deutschland unter Strafe, während es in anderen Ländern, besonders prominent in den USA, schon lange möglich und erlaubt ist, ein Kind von einer Leihmutter austragen zu lassen.
Im März hat die Bundesregierung eine interdisziplinär zusammengesetzte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ eingerichtet. Sie soll in den nächsten Monaten Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der Leihmutterschaft prüfen.
Wir unterstützen eine breite gesellschaftliche Diskussion darüber – und schließen uns der Haltung des AKF (Arbeitskreis Frauengesundheit) dazu an:
> Stellungnahme_AKF_Fremdeizellbehandlung-Leihmutterschaft_230401