Regressanprüche der Krankenkassen:
Durch das Einklagen von Regressforderungen erzielen Sozialversicherungsträger einen Anteil von bis zu 10 % ihrer Einnahmen.
Neben Schmerzensgeld und Pflegekosten gibt es seit 1995 Urteile aus höheren Gerichtsinstanzen, die den
Sozialversicherungsträgern Schadenersatzansprüche zusprechen. Die
zugesprochenen Summen sind seitdem kontinuierlich gestiegen, da immer
weitreichendere Versorgungsansprüche
geltend gemacht werden. Fälle mit geburtshilflichem Zusammenhang gehören zu den
teuersten Haftpflichtfällen überhaupt. Neben Schmerzensgeld, Pflege- und
Behandlungskosten, wird vom anzunehmenden Verdienstausfall des Kindes über die
Betreuung durch ein Elternteil das Leben zweier Menschen abgesichert.
Durch
die Beweislastumkehr begründen sich viele Urteile auf mangelhafter
Dokumentation und Aufklärung. Dies hat in der Geburtshilfe zu einem enormen
Dokumentationsaufwand und einer ausführlichen Risikoaufklärung geführt, um sich
juristisch abzusichern.
