Neuigkeiten

08/05/2013

TAXI? HEBAMME!

Wir präsentieren den Spot „Taxi? Hebamme!", einen Aufruf für den Erhalt der individuellen Geburtshilfe.

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27/04/2013

Kennen Sie Gooding? Kaufen Sie manchmal im Internet ein?

Ab sofort können Sie uns bei jedem Online-Einkauf unterstützen - völlig kostenfrei - und das bei über 900 Shops!!

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10/04/2013

Die Hebammen

Leben für das Leben: Vierteilige Doku-Soap begleitet Hebammen im Krankenhaus, im Geburtshaus und bei einer Hausgeburt: 04.- 25. April- jeden Donnerstag 19:50-20:15 Uhr im MDR

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Neuigkeiten

Mittwoch, 09.05.2012

Nachdem die Hebammen jahrelang dafür gekämpft haben,...

Die in der Reichsversicherungsordnung (RVO) enthaltenen Regelungen der Hebammenhilfe und die folgenden Erweiterungen sollen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) verankert werden.
1) Auch der Säugling bekommt Anspruch auf Hebammenhilfe, sodass im Falle der Abwesenheit der Mutter (Adoption, Krankheit, Tod) die Betreuungsperson unterstützt wird.
2) Qualitätssicherung für Hebammenleistungen wird zwischen dem GKV und den Hebammenverbänden geregelt.
3) Zusatzleistungen in Schwangerschaft und Mutterschaft, die von Hebammen geleistet werden, dürfen von gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden.
4) Der Anspruch auf ambulante Entbindung soll gesetzlich geregelt werden. Als mögliche Geburtsorte sollen das Krankenhaus, eine von einer Hebamme geleitete Einrichtung, eine ärztlich geleitete Einrichtung, eine Hebammenpraxis und die Hausgeburt explizit genannt werden.

Quelle: BfHD

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