Hintergrundwissen
Hebammen werden schon immer unangemessen bezahlt, trotz der hohen Verantwortung, die sie tragen.
Jetzt können sie von ihrer Arbeit nicht mehr leben.
Warum droht also eine Geburtshilfe ohne Hebammen? Mehrere Faktoren greifen ineinander:
Hebammenvergütung:
Die Vergütungssätze der Hebammen wurden bis 2007 vom Gesundheitsministerium festgesetzt, welches in 20 Jahren lediglich drei Erhöhungen für die Hebammen verhandelte. Seit 2007 sind die Hebammenverbände durch eine Gesetzesänderung (Neueinführung des §134 a SGB V) selbstständig für die Verhandlung ihrer Gebühren mit den Krankenkassen verantwortlich. Vor dieser Veränderung war den Hebammen eine zweistufige Erhöhung der Vergütung von der damaligen Regierung zugesagt worden, um auf einem realistischen Niveau ihre Verhandlungen starten zu können. Die erste Stufe mit einer Erhöhung um 6,5% wurde umgesetzt. Die zweite Stufe mit einer Erhöhung um 12,5% steht weiterhin aus. Die angespannte finanzielle Situation der Krankenkassen wird seitdem als Begründung angeführt, die Hebammenvergütung um nur ca. 2% anzuheben. [mehr erfahren...]
Schon vor der Haftpflichterhöhung lag der Stundenlohn einer Hebamme im Jahr 2007/2008 bei durchschnittlich 7,50 Euro.
Der Hebammenberuf ist weiblich:
Im Gesundheitssektor und im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen liegen die prozentualen Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen bei 33% und damit noch über dem durchschnittlich aktuellen Entgeltunterschied von 23 % (Quelle).
Viele Hebammen müssen als Mutter Beruf und Familie vereinbaren und können nur eine begrenzte Anzahl an Geburtsbegleitungen pro Jahr annehmen. Daher arbeiten viele Hebammen in so genannter Teilzeit. Die unbezahlte Rufbereitschaft beträgt trotzdem 24 Stunden an jedem Tag des Jahres. Die steigenden Haftpflichtprämien belasten diese Gruppe finanziell besonders stark. Seit Beginn 2010 haben 15-20% der geburtshilflich arbeitenden Hebammen ihre Tätigkeit eingestellt.
Haftpflichtversicherung:
Hebammen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Berufstätigkeit durch eine Berufshaftpflichtversicherung abzusichern.
Trotz leicht rückläufiger Schadensfälle in der Geburtshilfe steigen die Kosten pro einzelnen Schadensfall drastisch an. Dazu zählen sowohl die Aufwendungen für die medizinische, pflegerische als auch die soziale Versorgung und lebenslange Einkommenssicherung der Geschädigten. Hohe Prozess- und Anwaltskosten kommen hinzu.
Der Anstieg dieser Kosten lässt die Haftpflichtprämien für alle in der Geburtshilfe Tätigen (Hebammen und Ärzte) in die Höhe schnellen. Daher kam es im Jahr 2010, ohne eine angepasste Steigerung der Hebammenvergütung, zu einem Anstieg der Haftpflichtprämien von 55.6%.
Die Entwicklung der Haftpflichtprämien:
1981 - 30,68 Euro
1992 - 178,95 Euro
2003 - 1352,56 Euro
2009 - 2370,48 Euro
2010 - 3689 Euro oder 4611,25 Euro (ohne bzw. mit Vorschaden)
Was kostet eine Geburt?
Regressansprüche der Krankenkassen:
Die Kranken- und Rentenkassen der Geschädigten (Mutter oder Kind) suchen bei teuren Behandlungsfällen Verursacher (Hebammen oder Ärzte), denen die Kosten für Behandlung und Einkommenssicherung in Rechnung gestellt werden können.
Bei einem Prozess gilt die Beweislastumkehr, d.h. die Beschuldigten müssen nachweisen, dass ein Schaden NICHT durch sie verursacht wurde. Für Frauen führt dies bereits in der Schwangerenvorsorge zu deutlich vermehrten
Untersuchungen und medizinischen Interventionen [mehr erfahren...]. Die juristische Sicherheit für die Hebamme/den
Geburtshelfer ist dabei nicht gleichbedeutend mit dem sichersten Weg für Mutter
und Kind.
Zentralisierung des Gesundheitssystems:
Das Gesundheitssystem unterliegt wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Kleinere geburtshilfliche
(Beleg-)Abteilungen können nicht mehr kostendeckend arbeiten und müssen schließen. In der Geburtshilfe führt das zu einer immer schlechter werdenden Personalsituation in den Kliniken, die sich durch weniger Zeit für die individuelle Betreuung von Mutter und Kind direkt auswirkt.
Die Geburtshilfe wird in große, medizinische Zentren verlegt und orientiert sich an Risikogeburten. Von Frauen mit Geburtswehen müssen Anfahrtswege bis zu 100 km zur nächsten Geburtsklinik in Kauf genommen werden. [mehr erfahren...]
Auch die individuelle Betreuung durch Hebammen zuhause und im Geburtshaus ist nicht mehr flächendeckend gewährleistet.
Politik:
Die Hebammenverbände fordern
seit Jahren die Aufnahme des Anspruchs auf umfassende Hebammenhilfe sowie die gesetzliche Verankerung von Geburtshäusern ins fünfte Sozialgesetzbuch. Als Grundlage für den Anspruch auf Hebammenhilfe gilt noch immer ein Gesetz aus dem Jahr 1911, die Reichsversicherungsordnung (RVO). Bei der Formulierung des neuen Gesetzestextes wurden neben diesem alten Gesetz auch die Richtlinien der Europäischen Union (EU) herangezogen, die verbindlich die Kompetenzbereiche für
Hebammen vorgeben.
Noch immer ist der Anspruch der Versicherten auf Gesundheitsförderung und
Prävention durch Hebammenhilfe im Sozialgesetzbuch nicht geregelt.
Lösungsansätze:
- Übernahme des Hebammengesetzes aus der RVO ins SGB V
- Anhebung der Vergütung von Hebammenleistungen entsprechend ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit:
- durch Aussetzung des Beitragsstabilitätsgesetzes
- durch Vergütung der präventiven Leistungen von Hebammen
- durch Vergütung der geleisteten Rufbereitschaft
Neustrukturierung des Haftungsproblems:
- durch Gleichstellung kranker oder behinderter Menschen mit und ohne Schadensverursacher
- durch Gesetzesänderung zur Regressthematik
- durch steuerfinanzierte Bezuschussung der Haftpflichtversicherung
- durch staatliche Unterstützung zur Schaffung eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VvaG) als Alternative zum marktwirtschaftlichen Versicherungssystems (Bezuschussung des Grundstocks)
- durch Begrenzung der Schadenssummen
Finanzierung von:
- Bedarfsanalyse der Bevölkerungsversorgung mit Hebammenhilfe
- Datenerhebung zur aktuellen Einkommenssituation von Hebammen als Grundlage für Verhandlungen mit der GKV
- Untersuchung der Auswirkungen von zentralisierter Geburtshilfe auf gesunde Mütter und Neugeborene (Risikoeinstufungen der Schwangeren, Interventionsraten, Kaiserschnittraten)
- Aufnahme der auf dem Weg in die Klinik geborenen Kinder in die klinische Perinatalerhebung
- Zusammenführung von Perinataldaten mit Neonataldaten
Fördermaßnahmen zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Hebammenhilfe:
- Verbesserung der Einkommenssituation von Hebammen
- finanzielle Anreize zur Niederlassung von Hebammen in infrastrukturschwachen Gebieten schaffen
- Aufhebung der Vergütungsunterschiede in neuen und alten Bundesländern
Quellen:
Umfangreiche Textauszüge aus der Resolution des Dt. Hebammenverbandes vom 20.11.2009
Graphik zur Entwicklung der Haftpflichtprämien, Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands
Wir bedanken uns herzlich bei beiden Verbänden.
