Neuigkeiten

27/04/2012

6. Mai- Wir zeigen zwei Filme in Köln und Bonn

Anlässlich des Internationalen Hebammentags laden wir Sie herzlichst zu einem Filmtag ein.

Weiterlesen …

25/04/2012

Dialog-über-Deutschland: Hebammen auf Platz 5!!!

Herzlichen Dank für Ihre großartige Unterstützung. Das Ergebnis kann sich sehen lassen und bringt die Hebammen ins Kanzleramt.

Weiterlesen …

04/04/2012

Hebammen ins ZEIT- Magazin

mamaprotest hat dem ZEIT- Magazin zwei Vorschläge eingereicht und wir möchten sie unterstützen.

Weiterlesen …

Hebammenvergütung:

Die Entlassung der Hebammen in eigenverantwortliche Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen und der gleichzeitigen Vorgabe aus § 71 SGB V, dass diese Vergütung an das Beitragsstabilitätsgesetz gebunden ist, macht die Hebammen in ihrer Verhandlungsfähigkeit gegenüber den Krankenkassenverbänden handlungsunfähig. Sowohl die Krankenkassen, als auch die Schiedsstelle sind lt. §134 a verpflichtet, Anpassungen gemäß Beitragssatzstabilitätsgesetz (§ 71 SGB V) prozentual, gemessen an der Grundlohnsummensteigerung, vorzunehmen. Die hier ebenfalls genannten wirtschaftlichen Interessen der Hebammen werden bisher nicht berücksichtigt.

Durchschnittlich erzielte eine freiberufliche Hebamme in Vollzeitarbeit in den Jahren 2007/08 23.300 Euro Umsatz im Jahr bei vollem unternehmerischem Risiko. Davon zu bestreiten sind Betriebsausgaben (z.B. Versicherungen, Praxismiete, Benzin, Fortbildungen), Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Hebammen sind trotz ihrer Freiberuflichkeit eine der Berufsgruppen, die rentenversicherungspflichtig sind, zahlen also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Die Prämienerhöhung der Haftpflichtversicherung von 55% im Jahr 2010 hat die Gebührenerhöhung von nur 1,54% in 2010 um ein vielfaches überschritten.